Steuerbevollmächtigter

Steuerbevollmächtigter
1. Begriff: St. leisten nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) vom 16.8.1961 m.spät.Änd. geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen. Sie haben die Aufgabe, im Rahmen ihres Auftrags ihre Auftraggeber in Steuersachen zu beraten, sie zu vertreten und ihnen bei der Bearbeitung ihrer Steuerangelegenheiten und bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten Hilfe zu leisten; auch Hilfeleistungen in Steuerstrafsachen und in Bußgeldsachen wegen einer  Steuerordnungswidrigkeit sowie Hilfeleistung bei der Erfüllung von Buchführungspflichten, die aufgrund von Steuergesetzen bestehen, bes. die Aufstellung von  Steuerbilanzen und deren steuerrechtliche Beurteilung. Die Tätigkeit ist  freier Beruf, kein Gewerbe (§ 33 StBerG).
- 2. Rechte/Pflichten: Entsprechend den Vorschriften für  Steuerberater.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Steuerbevollmächtigter — Der Beruf des Steuerbevollmächtigten ist durch eine Reform des Steuerberatungsgesetzes aufgegeben worden. Es gibt heute nur noch das Berufsbild des Steuerberaters. 1935 brachte § 107a der Reichsabgabenordnung die Möglichkeit, „Helfer in… …   Deutsch Wikipedia

  • St.-Bev. — Steuerbevollmächtigter EN tax representative …   Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen

  • St.-Bv. — Steuerbevollmächtigter EN tax representative …   Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen

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  • Freiberuflichkeit — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Als Freiberuf oder freier Beruf werden Tätigkeiten bezeichnet, welche (nach heutigem deutschen Recht) nicht der… …   Deutsch Wikipedia

  • Freie Berufe — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Als Freiberuf oder freier Beruf werden Tätigkeiten bezeichnet, welche (nach heutigem deutschen Recht) nicht der… …   Deutsch Wikipedia

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